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Deutschland: Strangulieren oder Erdrosseln von Hundewelpen bei Kunstperformance auch unter Berufung auf Kunstfreiheit verbotenVernünftiger Grund für geplante Tötung von Welpen auch unter Berücksichtigung der Kunst- oder Religionsfreiheit nicht zu erkennen Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 24.04.2012 - VG 24 L 113.12 - Die grausame Tötung von Hundewelpen fällt weder unter die Kunstfreiheit noch ist sie als Protest gegen die grausame Tötung von Hundewelpen zulässig. Dies entschied das Verwaltungsgericht Berlin in einem Eilbeschluss. Im zugrunde liegenden Fall hatte die Antragstellerin für den 30. April 2012 eine "Performance" mit dem Titel "Der Tod als Metamorphose" in einem Spandauer Theater geplant. Im Rahmen einer an "traditionelle thailändische Kunstformen orientierten" Veranstaltung sollten im Anschluss an eine 15-minütige Meditation nacheinander zwei Hundewelpen mittels eines Kabelbinders getötet werden.... mehr
Link: Gericht untersagt "Performance" - Hundetötung ist keine Kunst Date: 2012-04-29
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