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Wolf-Management: Schweiz schlägt Änderung der Berner Konvention vor22. November 2012: Haben Tierschützer die Wölfe ausgesetzt?--------- Bern, 16.11.2011 - Am 16. November 2011 hat der Bundesrat den Entwurf für eine Änderung der Berner Konvention gutgeheissen, die es der Schweiz erlauben soll, Vorbehalte bezüglich des Wolfs anzubringen. Die Änderung entspricht einer Forderung des Parlaments, welches eine entsprechende Motion von Ständerat René Fournier angenommen hatte. Die Schweiz wird ihren Vorschlag nun der Berner Konvention unterbreiten. Die Änderung betrifft Artikel 22 des Übereinkommens über die Erhaltung der europäischen wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume (Berner Konvention). Dieser sieht vor, dass die Staaten lediglich beim Beitritt zum Übereinkommen Vorbehalte zu einzelnen, durch die Konvention geschützte Arten anbringen können. Die 2010 vom Parlament angenommene Motion Fournier verlangt, dass dieser Artikel dahingehend revidiert wird, dass ein Unterzeichnerstaat jederzeit Vorbehalte anbringen kann, «wenn sich die Situation, die bei der Ratifikation vorlag, offensichtlich verändert hat». Die Schweiz hatte bei ihrem Beitritt zur Berner Konvention im September 1980 keinerlei Vorbehalte geltend gemacht. Zu jener Zeit lebten keine Wölfe in der Schweiz....
Date: 2012-11-26
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